ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

VIVITOURS AKTIV- UND KULTURREISEN

1.  Reiseanmeldung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Mit unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung wird der Reisevertrag beiderseits verbindlich. Der Veranstalter verpflichtet sich, die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen; der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung des Reisepreises. Alle Abweichungen der in der Reiseausschreibung beschriebenen und auf die jeweils gebuchte Reise bezogenen Leistungen (Extras und Nebenabreden, wie z.B. Buchungen von Zusatznächten oder Flügen) gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Wird in der Reiseausschreibung ein anderer Veranstalter als vivitours genannt, so ist dieser im Sinne des Reiserechts Vertragspartner, vivitours tritt lediglich als Vermittler auf.

2. Bezahlung 

Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen Sie bitte sämtliche Zahlungsformalitäten. Unmittelbar nach Beendigung der Reise ist die Zahlung des vollständigen Reisepreises zu leisten. Die Reiseunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig vor Reisebeginn zu.


3. Gewährleistungen
Sollte eine vivitours-Reise trotz sorgfältiger Vorbereitung mit einem Mangel behaftet sein, so mindert sich der Reisepreis für die Dauer des Mangels. Sie sind allerdings verpflichtet, den Mangel der Reiseleitung oder vivitours unverzüglich anzuzeigen, damit auch in Ihrem Sinne der Mangel behoben werden kann. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Sie können den Vertrag kündigen, sofern die Reise infolge eines solchen Mangels erheblich beeinträchtigt wird. Sie müssen uns allerdings erst eine angemessene Frist setzen, in der der Mangel beseitigt werden kann. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir diese Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. Jegliche Ansprüche wegen Reisemängeln müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Solche Ansprüche verjähren 12 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

4. Haftung und Haftungsbeschränkungen
An allen von vivitours organisierten und vermittelten Reisen nehmen die Reisenden auf eigene Gefahr teil. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Für Schäden, die sich aus der Missachtung dieser Bestimmungen ergeben, haftet der Reisende selbst. Die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften obliegt dem Reisenden.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie für die Richtigkeit der Beschreibung unseres Reiseangebotes und der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung sowie der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechtes für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für Schäden infolge Verlustes oder Beschädigung des Reisegepäcks oder selbst mitgebrachter Fahrräder bestehen Ansprüche uns gegenüber nur, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.
Der Veranstalter behält sich vor, den Reisevertrag während der laufenden Reise fristlos zu kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. In  einem solchen Fall erstatten wir den ungenutzten Teilreisepreis in voller Höhe. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

5.  Rücktritt von der Reise, Umbuchung und vorzeitige Abreise

Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, muss dann jedoch pauschalierte Stornokosten tragen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung, wobei wir aus Beweisgründen die Schriftform empfehlen. Es gelten folgende Fristen:

Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 25% vom Reisepreis, vom 89. bis 45. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis, vom 44. bis 22. Tag vor Reisebeginn 80%, ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 90%, am Tag des Reisebeginns sowie bei unangekündigtem Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise 100% des Gesamtreisepreises. Ihnen bleibt jedoch vorbehalten, uns nachzuweisen, dass ein Schaden infolge des Rücktritts überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Entschädigungspauschale ist.

Bucht eine Gruppe von 5 und mehr Personen gleichzeitig eine Reise, können gesonderte Stornobedingungen gelten. Für spezielle Sonderreisen können ebenfalls gesonderte Stornobedingungen gelten. Maßgebend sind stets die jeweils in der Buchungsbestätigung genannten Stornobedingungen.

Für die Buchung von Flügen, die nicht Teil unserer angebotenen Pauschalreise sind, gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Fluggesellschaft.

Wir informieren Sie auf Anfrage gern vor jeder Flugbuchung über die jeweils geltenden Stornobedingungen. Bei den Reisen, die in Zusammenarbeit mit einem örtlichen Vertragspartner erfolgen, sind wir nur Vermittler. Etwaige Regressansprüche gehen zu Lasten des jeweiligen Veranstalters.

Bei Umbuchungen entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Sofern die Kosten jedoch geringer ausfallen, werden wir auch nur diese berechnen, mindestens jedoch € 50,00.


6. Reiseabsage durch vivitours 
Sollte die jeweils in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für eine Reise nicht erreicht werden, so können wir bis 21 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Gleiche Bedingungen gelten für jegliche Reiseabsagen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Krieg, Streiks oder behördliche Anordnungen.

7. Reiseformalitäten und Versicherungen
Für die Reisen innerhalb der EU benötigen Sie einen bis zum Reiseende gültigen Personalausweis. Für Reisen in die USA benötigen Sie einen maschinenlesbaren Reisepass, der ab dem Einreisedatum noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über einen möglichen Versicherungsschutz im Ausland. Je nach Reiseziel prüfen Sie bitte, ob zusätzliche Kranken-, Gepäck-, Unfallversicherungen nötig sind. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie von uns kostenlos die nötigen Unterlagen. Die Versicherung lässt sich einfach per Bankauftrag abschließen.

8. Sorgfaltspflichten 
Für entstandene Schäden oder Verlust an überlassenen Ausrüstungsgegenständen (Leihrädern, Leihkanus, …) auf einer geführten Reise haften Sie nur, wenn Sie sich von der Reiseleitung entfernt haben und sich nicht mehr im Einflussbereich der Reiseleitung befinden, Sie die Weisungen der Reiseleitung zum Umgang und/oder zum Sichern der Geräte missachten, oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen. Auf individuellen Radtouren, auf denen Sie keine Reiseleitung begleitet, haften Sie für Schäden und Verlust an Ihnen zum Gebrauch überlassenen Fahrrädern und Ausrüstungsgegenständen.

9. Tageweise Tourenbeschreibung

Unter Umständen kann sich der Reiseverlauf der Touren ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahr- oder Fährpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag durch die Reiseleitung angekündigte Programm.

Vivitours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern.

Vivitours hat den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Preiserhöhungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Preiserhöhungen, die später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind unwirksam.

Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8%, einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleitung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, innerhalb einer von vivitours gleichzeitig mit der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder

  • a) die Änderung anzunehmen
  • b) unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
  • c) die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn vivitours eine solche Reise angeboten hat

Wenn der Kunde gegenüber vivitours nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Preiserhöhung oder Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte vivitours für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m. Abs. 2 BGB zu erstatten.


10. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Der Kunde kann vivitours nur an unserem Sitz in Oldenburg verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend.

Stand: 03/2023